Wer ein Nettoeinkommen unterhalb der Transfergrenze oder gar kein Einkommen hat, wird Geld aus dem -> Mindesteinkommenstopf bekommen, wer darüber liegt zahlt in diesen Topf ein. Es wird gewährleistet, dass niemand unter ein Einkommen von 1100 € (Kinder 550 €) im Monat fällt.
Einkommen bis zur Transfergrenze von 1700,00 € werden nur zu max. 65% angerechnet (Transferentzugsrate). Dies soll sicherstellen, dass jene Arbeitnehmer, die in Höhe des Mindesteinkommens (oder darunter) verdienen auch weiterhin einen Anreiz haben, zur Arbeit zu gehen (-> Lohnabstand). Erst ein Einkommen ab 1700 € wird komplett auf das Mindesteinkommen angerechnet.
So wirkt sich das Mindesteinkommen auf Nettoeinkommen unter 1700,00 € aus: Einkommen unterhalb der Transfergrenze

So wirkt sich das Mindesteinkommen auf Nettoeinkommen über 1700,00 € aus: Einkommen oberhalb der Transfergrenze
